An der besonderen Leistungsfeststellung können auch Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule sind.
Schulrechtlich geregelt ist die Teilnahme „anderer Bewerberinnen und Bewerber“ an der Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Mittelschulabschluss in § 33 der Mittelschulordnung (MSO). Bewerber für die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung müssen, soweit sie Schüler sind, mindestens in der 9. Jahrgangsstufe sein.
Bereich | Fächer | Gewichtung |
---|---|---|
Pflichtfächer | Deutsch / DaZ Mathematik |
2x 2x |
Wahlbereich 1 | Zwei Fächer aus: Englisch oder NT oder GPG oder Projektprüfung (WiB und Technik / Ernährung und Soziales / Wirtschaft und Kommunikation) |
2x 2x |
Wahlbereich 2 | Religion oder Ethik oder Sport oder Musik oder Kunst oder Informatik oder Buchführung | 1x |
Berechnung des Notendurchschnitts: (Summe der Noten bei entsprechender Gewichtung) : 9
Quali bestanden bei 3,0
Weiterführende Informationen: http://www.schulberatung.bayern.de